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Hotels in Tschechien
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Reisebedingungen1. AnmeldungDie Anmeldung kann schriftlich oder telefonisch vorgenommen werden und ist verbindlich, wenn das Reisebüro die Buchung und den Preis bestätigt. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch das Reisebüro zustande.2. BezahlungNach Vertragsabschluß verlangen wir eine Anzahlung in der Höhe von 10 % des Reisepreises (gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB). Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig.3. LeistungenFür den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich Leistungsbeschreibungen in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden bedürfen für ihre Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Dienstleistungsmängel anderer Träger, die vermittelt wurden (z.B. Beförderung im Linienverkehr, Flüge, Schiffspassagen, Bootsfahrten, Fahrten mit den Bergbahnen, Sonderveranstaltungen usw.). 4. Leistungs- und PreisänderungenDie nach dem Vertragsabschluß notwendigen Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestat-tet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beein-trächtigen. Der Kunde wird von uns über Leistungsänderungen in Kenntnis ge-setzt, soweit dies möglich ist. Preiserhöhungen aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderung der Steuern, der Gebühren, der Treibstoffpreise, des Wechselkurses) sind bis 21 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt, in dem Umfang möglich, wie die Gründe das Ausmaß der Preisänderungen rechtfertigen. Falls die Preisänderungen 5 % übersteigen, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 10 Tagen ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Treten Leistungsänderungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, so ist der Kunde berechtigt, sofern die Reise noch nicht angetreten wurde, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Reise umzubuchen.5. Rücktritt durch den Kunden, UmbuchungDer Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Unser Anspruch beträgt, außer einer Bearbeitungsgebühr von 25,- € pro Buchung, bei einem Rücktritt, Nichtantritt oder Fehlen ordnungsgemäßer Reisedokumente (Paß, Visum, Personalausweis), wodurch ein Ausschluß von der Reise bedingt ist:bei Hotelunterkunft
Bei Privatzimmern, Ferienhäusern und Ferienwohnungen
Bis zum Reisebeginn kann sich der Kunde bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. In solchem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,– € erhoben. Für die Reisegruppen (ab 20 Personen) gelten folgende Stornogebühren:
6. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden oder ReiseveranstalterSollte eine Reise wegen mangelnder Beteiligung nicht durchgeführt werden können, so wird der eingezahlte Beitrag zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Wird die Durchführung einer Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, z.B. durch Naturkatastrophen, Havarien u.ä., so kann der Reisevertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung ver langen.7. Nicht in Anspruch genommene LeistungenDie im Reisevertrag vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene Leistung wird vom Reiseveranstalter nicht zurückerstattet. Ausnahme bezieht sich nur auf Fälle von höherer Gewalt oder auf nicht vetragsgemäß gewährte Leistung.8. Gewährleistung, Reklamation, Abhilfe, MitwirkungspflichtWird eine unserer Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder geringfügig zu halten. Weiterhin ist er verpflichtet, über seine Beanstandungen unverzüglich die örtliche Reiseleitung bzw. die Vertreter unserer Leistungsträger (vor allem im Hotel) in Kenntnis zu setzen. Unterläßt der Reisende einen Mangel anzuzeigen, so tritt der Anspruch auf Minderung nicht ein. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Reise geltend zu machen.9. Minderung des ReisepreisesDer Reisende kann wegen eines Leistungsmangels die Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen die Reiseleistungen gar nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wurden.10. VersicherungenDer Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung (RRKV) und weitergehender Versicherungen wird empfohlen. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie. Der nachträgliche Abschluß einer RRKV ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Reisebuchung möglich.11. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und GesundheitsbestimmungenWir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.12. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zu Folge. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen.13. SelbstverpflichtungserklärungDer Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Trombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.14. SonstigesAlle Angaben in unserem Katalog oder Angebot entsprechen dem Stand der Drucklegung. Leistungs- und Preisänderungen aufgrund von Druckfehlern und Irrtümern behält sich das Reisebüro entsprechend der obengenannten Bedingungen vor. Im Laufe der Drucklegung stattfindende Preissteigerung berechtigt den Reiseveranstalter zu entsprechender Preisangleichung. Aktuelle Preisliste ist ein Bestandteil des Reisekatalogs.15. GerichtsstandLeistungs- und Erfüllungsort ist Berlin für Ingtours Reisen GmbH Berlin. |
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